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Informationen und Formulare zu den wichtigsten administrativen Abläufen in der Gemeinde, alphabetisch sortiert nach Kategorie.

Bauen
Diverses
Einwohnerkontrolle
Steuern

A

Abfälle, Entsorgungskonzept

Für den Umbau oder Abbruch alter Liegenschaften ist ein Entsorgungskonzept wichtig, das die Trennung, Wiederverwendung, Recycling oder fachgerechte Entsorgung von Materialien wie Bauschutt und Sonderabfällen umfasst. Gesetzliche Vorgaben zur Abfallentsorgung sollen Umweltbelastungen minimieren.

Anschluss, Wasser & Kanalisation

Alle Gesuchsunterlagen müssen 3-fach, bei kantonaler Beteiligung (Tiefbauamt etc.) 6-fach, sowie digital eingereicht werden.

B

Baugesuch

Checklisten / Hilfen

Bauvorhaben

Alle Baugesuchsunterlagen müssen 3-fach, bei kantonaler Beteiligung (Denkmalpflege, Baudepartement etc.) 6-fach, eingereicht werden. Bei Bauvorhaben, welche im ordentlichen Verfahren behandelt werden, sind zusätzlich sämtliche Unterlagen in digitaler Form einzureichen.

Gebäude- und Wohnungserhebung

Bei Baugesuchen mit Wohnraum ist zusätzlich das Formular «Gebäude- und Wohnungserhebung» auszufüllen.

Bauland

Eine Übersicht der Baulandverfügbarkeit in der Gemeinde Buch finden Sie in der Schaffhauser Baulanddatenbank, welche im Geoportal des Kantons Schaffhausen integriert ist.

Zum Geoportal Schaffhausen
Bauzeitversicherung

Bei Neubauten, wesentlichen An- und Umbauten sowie umfangreichen Renovationen und Sanierungen, deren wertvermehrende Gebäudekosten Fr. 20’000.– übersteigen, ist vor Baubeginn eine obligatorische Bauzeitversicherung bei der Kantonalen Gebäudeversicherung (www.gv.sh.ch) abzuschliessen. (Art. 15, Abs. 1, Kant. Gebäudeversicherungsgesetz i.V.m. §9 der Gebäudeversicherungsverordnung).

Brandschutz

In der Schweiz regeln das Bundesgesetz über den Brandschutz und kantonale Verordnungen den Brandschutz, um Leben, Eigentum und Umwelt zu schützen. Sie umfassen den Einsatz feuerresistenter Materialien, Installation und Wartung von Brandschutzsystemen, regelmäßige Kontrollen sowie Schulungen. Die Vereinigung für Brandschutz (VKF) ist zentral für die Entwicklung und Aktualisierung der Normen.

E

Erdwärme

Zunächst ist eine Vorabklärung beim Kanton Schaffhausen erforderlich. Dazu werden die folgenden Formulare benötigt, die direkt beim Kanton einzureichen sind:

Nach erfolgter Vorabklärung ist das Gesuch mit den im Formular genannten Beilagen 3-fach bei der Stadt Stein am Rhein einzureichen:

Energie

Die Energiefachstelle Schaffhausen fördert nachhaltige Energie und Energieeffizienz in der Region. Sie berät zu Energiefragen, setzt Energieprogramme um, informiert die Öffentlichkeit und unterstützt Projekte für erneuerbare Energien und CO2-Reduktion.

F

Feuerungsanlagen, Feuerpolizei

Vollständig im Gebäude aufgestellte Wärmepumpen ohne brennbare Kältemittel, Öl- und Gasheizungen bis zu einer maximalen Leistung von 350 kW, sowie deren Systemabgasanlagen, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, jedoch meldepflichtig. Das Formular «Übereinstimmungserklärung» ist jedoch bei jedem Gesuch einzureichen.

Zusatzgesuche – Je nach Feuerungsart

M

O

Objektschutz, Naturgefahren

In der Schweiz zielt der Objektschutz darauf ab, Gebäude und Infrastrukturen vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutschen und Erdbeben zu schützen. Dazu gehören bauliche und planerische Maßnahmen, wie Schutzbauten und die Regulierung von Bebauung in Risikobereichen. Bundes- und Kantonsbehörden entwickeln gemeinsam Richtlinien, um Sicherheit zu gewährleisten und die natürliche Umwelt zu schützen.

P

R

S

Schutzraumbaupflicht, Befreiung

Man kann unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zum Bau von Schutzräumen befreit werden. Dies gilt, wenn der Bau technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Als Alternative kann eine Ersatzabgabe entrichtet werden.

Solaranlage

Bei Errichtung einer Solaranlage ist das Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Bauverwaltung im Doppel (inkl. Beilagen) einzureichen.

W

Wärmepumpe

Bei Errichtung einer Wärmepumpe ist das Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Bauverwaltung im Doppel (inkl. Beilagen) einzureichen.

Z

B

Bestattung

Sollten Sie eine Bestattung auf dem Bucher Friedhof wünschen so füllen sie bitte das Formular Bestattungswunsch aus und senden uns dieses zu.

Bestatter

André Neidhart
Telefon: 052 740 14 33 oder 079 217 73 48

Isabel Jait
Telefon: 078 942 99 77

Kirchgemeinden

Evang.- ref. Pfarramt Pfarrer Urs Wegmüller
Bahnhofstr. 274, 8262 Ramsen
Telefon: 052 743 11 44
Email: urs.wegmueller@ref-sh.ch

Kath. Pfarramt, Pastoralraum am See und Rhy
Pfarrhofweg 241, 8262 Ramsen
Sekretariat, Claudia Gomer
Telefon: 052 740 11 18
Email: sekretariat.ramsen@kath-amseeundrhy.ch

Betreibungsregisterauszug

E

Einbürgerung

Im Folgenden finden sie die relevanten Formulare zum Thema Einbürgerung in der Gemeinde Buch:

F

Friedhofsplan

Hier finden sie den aktuellen Friedhofsplan der Gemeinde Buch.

G

Gelegenheitswirtschaft, Antrag

Hier finden sie das Formular zur Beantragung eines Gelegenheitswirtschaftspatents in der Gemeinde Buch.

H

Hunde

Wer einen Hund hält, muss diesen artgerecht halten und betreuen, insbesondere genügend Auslauf und Bewegung gewähren. Zudem muss er jederzeit dafür sorgen, dass der Hund Mensch oder Tier weder belästigt noch bedroht. Eine generelle Ausbildungspflicht für Hundehalter besteht nicht. Allerdings empfehlen wir dringend, mit jedem Hund mindestens eine Welpenspielgruppe und einen Erziehungskurs zu besuchen. Jeder Hundehalter und jeder Hund muss in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

 

Wegleitung neue Hundehalterin oder Hundehalter
 
 

Abschluss einer Haftpflichtversicherung

1. Ihr Hund muss für eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken versichert sein.

 

Vor dem Erwerb eines Hundes

2. Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter werden.

Die Personendaten werden durch die Gemeinde in der Hundedatenbank AMICUS erfasst

 

Nach dem Erwerb eines Hundes

3. Sie melden Ihren Hund innert 10 Tagen nach Erwerb auf der Gemeindekanzlei Buch an. Ist Ihr Hund noch ein Welpe, melden Sie ihn spätestens im Alter von drei Monaten an.

4. Sie lassen den Hund beim Tierarzt chippen, der Tierarzt registriert den Hund in der AMICUS-Datenbank

Sie erhalten die PetCard mit den Hundedaten

5. Sie melden Mutationen den Hund betreffend bei der Gemeinde (Abgabe, Übernahme, Tod des Tieres).

 

Verpflichtung

Die Anmeldung Ihres Hundes, das Bezahlen der Hundesteuer sowie das Beibringen des Versicherungsnachweises sind Vorschriften des Veterinäramtes des Kantons Schaffhausen und daher nicht freiwillig.

 

Registrierung von Hunden
 

Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde gemäss den Vorschriften der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung sowie dem Gesetz über das Halten von Hunden registrieren zu lassen und bei der Gemeindekanzlei anzumelden, ebenfalls sind Halteränderungen sowie das Ableben eines Hundes zu melden.

Die Registrierung von Junghunden, sowie Hunden, welche aus dem Ausland in die Schweiz mitgenommen werden, hat bei einem schweizerischen Tierarzt zu erfolgen.

Die Vorschrift, zusätzlich zum Mikrochip eine Hundemarke am Hundehalsband anzubringen, wurde per 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen. Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.

 

Amicus-Hundedatenbank

Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Unter amicus.ch können Sie sich einloggen.

Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe, Übernahme, Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen.

Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.

Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.

 

Gebühren / Marken / Hundesteuer
 

Der Einzug der Hundesteuer in Buch erfolgt mittels Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden im Laufe des Monates Februar versandt.

Die jährliche Hundesteuer, inklusive des Kantonsbeitrages von 30.– Franken je Hund, beträgt:

Für den ersten Hund 150.– Franken

Für jeden weiteren Hund 180.– Franken

Pauschalabgabe für Züchter 650.– Franken

Befreiung von Abgaben:

  • Hunde, die noch nicht 3 Monate alt sind
  • Diensthunde der Armee und der Polizei- und Zoll-Organe
  • Katastrophen-/Blindenhunde
  • Hunde, die in einem Jagdrevier als Nachsuch-Hunde eingetragen sind
  • Hunde, für die in einer anderen Schaffhauser Gemeinde bereits Abgaben entrichtet wurden
 

Rückerstattung Hundesteuer

Erfolgt das Ableben eines Hundes vor dem 30.6. des Jahres wird die Hundesteuer auf Antrag zurückerstattet.

 

Gefahr durch Hundekot im Futter
 

Immer wieder gibt es Klagen über Hundekot an Wegesrändern, auf Wiesen etc. Insbesondere von der Landwirtschaft liegen aktuelle Beschwerden vor.

Für Kühe kann das tödlich sein. Im Kot können Krankheitserreger enthalten sein, die beim Grasen auf das Vieh übertragen werden. Es hat schon soweit geführt, dass Kühe geschlachtet werden mussten, weil sie Totgeburten erlitten hatten und in einer Untersuchung Aborterreger Neospora Caninum nachgewiesen worden war.

Für manche Hundebesitzer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Hunde ihre Notdurft in den genannten Bereichen erst gar nicht verrichten. Und wenn es doch einmal passiert, wird der Hundekot von verantwortungsbewussten Hundehaltern unverzüglich wieder beseitigt. Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Die Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Kunde auf fremdem und öffentlichem Grund verpflichtet.

Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Verzeigung gerechnet werden.

Im Namen der Landwirtschaft bitten wir Sie eindringlich, ihre Hunde nicht auf landwirtschaftlichen Kulturflächen versäubern zu lassen. Vielen Dank an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die mithelfen, solche „Tretminen“ zu vermeiden.

Bei der Gemeindekanzlei können kostenlos Hundekotbeutel bezogen werden

Hydrantenplan

Unter folgendem Link finden Sie den Hydrantenplan für die Gemeinde Buch.

Online Hydrantenplan

M

Mehrzweckhalle, Benutzungsgesuch

N

Notfall

Notrufnummern

Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Sanität: 144
Toxikologisches Institut: 145
Die dargebotene Hand: 143

Ärztlicher Notfalldienst ausserhalb der Praxisöffnungszeiten: 052 634 34 00
Grenzwache: 0800 800 270
Grenzwachposten Ramsen: 052 742 83 40
Schaffhauser Polizei: 052 624 24 24
Kantonsspital: 052 634 34 34
Spitex Stein am Rhein: 0848 82 60 00
Klinik Belair: 052 632 19 00
Vogelpflegestation: 077 414 78 24
Frauenhaus: 052 213 08 78
Pro Senectute: 052 634 01 01

Notfalltreffpunkt (NTP)

Ereignisse, die unseren Alltag auf den Kopf stellen, sind jederzeit möglich. Indem wir uns auf solche Ereignisse vorbereiten, können wir die Auswirkungen und Belastungen reduzieren. Zu diesem Zweck führen die Kantone Notfalltreffpunkte ein.

Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Buch befindet sich bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 42.

Bei Bedarf können die Treffpunkte betrieben werden, wenn andere Systeme und Services nicht mehr funktionieren, z.B. bei einem Stromausfall oder bei Verkehrs- und Versorgungsausfällen nach einer schweren Naturkatastrophe. In solchen Fällen können die Behörden die Bevölkerung in den vorbereiteten Notfalltreffpunkten künftig vor Ort direkt informieren.

 

Nationale Alarm-App «Alertswiss»

Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhält die Bevölkerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt auf ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Webseite www.alert.swiss publiziert.

Die Alertswiss-App kann kostenlos in Apple Store und Google Play heruntergeladen werden.

T

Todesfall

Sie finden alle Informationen im Merkblatt für Hinterbliebene im Todesfall

Die Infomappe 1-Hilfe für Angehörige kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden.

A

Abmeldung
Abmeldung ins Inland
  • Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
  • Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
  • Senden Sie den Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein an die Einwohnerkontrolle.
    Der Heimatschein wird zusammen mit der Abmeldebescheinigung per Post an die neue Wohngemeinde geschickt.
  • Sie erhalten einen Kopie der Abmeldebescheinigung.

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde an.

 
Abmeldung ins Ausland
 

Schweizer Staatsbürger

  • Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
  • Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
  • Senden Sie den Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein an die Einwohnerkontrolle.
  • Sie erhalten den Heimatschein und die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.

Ausländische Staatsbürger

  • Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
  • Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
  • Senden Sie den Ausländerausweis an die Einwohnerkontrolle.
  • Sie erhalten die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.
Anmeldung
Schweizer Staatsbürger
 

Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen oder zuzusenden:

  • Anmeldeformular
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Heimatschein
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen
  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
 
Ausländische Staatsbürger
 

Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen.

Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Anmeldeformular
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen
  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)

Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.

Zuzug übrige Schweiz (Kantonswechsel)

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Anmeldeformular
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
  • Gesuch für Kantonswechsel: Formular A1 bei EU-Bürgern
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen
  • Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • nur Drittstaaten: Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern; nicht älter als 1 Monat
  • nur Drittstaaten: Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten fünf Jahre; nicht älter als 1 Monat
  • nur Drittstaaten: Bestätigung, dass keine Sozialleistungen in den letzten 5 Jahre bezogen wurden

Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.

Zuzug vom Ausland

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.

D

Drittmeldung

Mit der Drittmeldung können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

Zur Online-Drittmeldung

H

Heimatausweis

Wer sich unter der Woche ausserhalb der Gemeinde, in der er niedergelassen ist, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis (Wochenaufenthalter). Der Heimatausweis ist in der Nebenniederlassungs- oder Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen und nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einwohnerkontrolle Buch zu erneuern.

  • Im Antragsformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse des Nebenwohnsitzes eintragen.
  • Der Heimatausweis kostet Fr. 20.–

Das Formular kann per E-mail oder Post eingereicht werden.

I

Identitätskarte

Die Einwohnerkontrolle bestellt für Sie eine Identitätskarte.

Die Antragstellung einer Identitätskarte bedingt:

  • Antragsformular vollständig ausgefüllt in den Briefkasten Gemeinde oder Büro Hard einwerfen oder Vorsprache am Schalter. Unbedingt Grösse der Person und Nummer der alten ID angeben.
  • Bei minderjährigen Personen muss zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder eine entsprechende Einwilligungserklärung vorliegen
  • 1 Passfoto, nicht älter als ein Jahr
  • Die Nummer der alte Identitätskarte
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte eine Verlustanzeige der Schaffhauser Polizei.

Gebühren für Identitätskarten inkl. Porto

  • Identitätskarte Erwachsene
    Fr.  70.00
  • Identitätskarte Kind (bis 18 Jahre)
    Fr.  35.00

Ausstellungsfristen der Ausweise

  • Die Ausstellungsfrist beträgt in der Regel 10 Arbeitstage.
  • Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma eingeschrieben an die Zustelladresse gesandt.

 

P

Pass und Identitätskarte

Benötigen sie sowohl einen Reisepass oder/und eine Identitätskarte melden sie sich vorgängig beim Passbüro des Kantons Schaffhausen (052 632 74 78 oder passbuero@sh.ch).

Da die Wartezeit ca. einen Monat beträgt, bitten wir Sie dringend um frühzeitige Kontaktaufnahme.

Weitere Informationen finden sie auf dem Merkblatt für Schweizerpass und Identitätskarte.

Zum Passbüro Schaffhausen

S

Strafregisterauszug

Sie möchten einen Strafregisterauszug bestellen? Bestellungen werden direkt vom Bundesamt für Justiz in Bern bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen eines Strafregisterauszugs kostenpflichtig ist (CHF 20.–). Als Zahlungsmöglichkeiten werden Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT bzw. Vorauszahlung per Einzahlungsschein akzeptiert.

Strafregisterauszug bestellen

T

Todesfall

Sie finden alle Informationen im Merkblatt für Hinterbliebene im Todesfall

Die Infomappe 1-Hilfe für Angehörige kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden.

W

Wohnsitzbestätigung

Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Rentenansprüchen oder einer Heirat.

  • Im Antragsformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum und die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt) eintragen.
  • Der Heimatausweis kostet Fr. 20.–

Das Formular kann per E-mail oder Post eingereicht werden.

S

Steuersoftware, juristische Personen

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Steuersoftware, natürliche Personen

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